Es wird auf die Überlegungen der Erwägung 3.6 verwiesen, denen sich die Kammer aus nachfolgenden Gründen anschliessend kann. Damit der Beschuldigte als Naturarzt/Heilpraktiker von der seitens der Straf- und Zivilklägerin angebotenen Zusatzversicherung anerkannte Leistungen erbringen konnte, musste er im ________ (Datum) einen Antrag stellen, um weiterhin als Leistungserbringer zugelassen zu werden. Der Beschuldigte wurde aufgefordert, das Antragsformular auszufüllen und zu unterzeichnen sowie unter Beilage der Diplomkopien zu retournieren (pag. 04 001 034).