15. Verjährung 15.1 Widerhandlungen gegen die Heilmittelgesetzgebung Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, Arzneimittel ohne die erforderliche Zulassung oder Bewilligung hergestellt und in Verkehr gebracht zu haben und damit gegen Art. 86 Abs. 1 Bst. a des Bundesgesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG; SR 812.21) bzw. Art. 87 Abs. 1 Bst. f aHMG (in der Fassung vor dem 1. Januar 2019) verstossen zu haben.