13.1 Unbestrittener / Bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestritt zu keinem Zeitpunkt, seinen Patienten homöopathische Arzneimittel gemäss vorgeworfenem Sachverhalt gemischt und abgegeben zu haben. Der Beschuldigte brachte vor, nicht gewusst zu haben, dass das Mischen und Abgeben der Arzneimittel ohne Bewilligung nicht erlaubt sei (pag. 05 001 004 f., Z. 105 f.; pag. 18 118, Z. 221).