13. Vorwurf gemäss Strafbefehl Bst. b Dem Beschuldigten wird mit Strafbefehl vom 16. Oktober 2020 weiter folgendes vorgeworfen (pag. 16 001 002): A.________ mischte in der Zeit von 17.10.2015 bis 26.05.2020 in seinen Praxisräumlichkeiten an der K.________(Adresse) in E.________ (Ortschaft) eine unbestimmte Menge homöopathischer Arzneimittel (vorwiegend Tropfen) ab, welche er an seine Patienten direkt abgab.