24 dass seine Rechnungen (beinhaltend die Tarifpositionen 1127 Repertorisation und 1310 Arzneimittel Komplementär; allerdings ohne 1057 Behandlung/Konsultation) nicht nachvollziehbar seien. In der Folge änderte der Beschuldigte seine Rechnungen dahingehend, dass er anstelle der Tarifziffer 1127 Repertorisation stets nur noch 1057 homöopathische Behandlung/Konsultation aufführte. Tatsächlich behandelte der Beschuldigte seine Patienten mit einem biodigitalen Gerät (I.________(Marke)) jeweils für eine Stunde. Gegenüber der Straf- und Zivilklägerin gab er diese von der Q._____