Der Beschuldigte betreibt seit den ________ (Jahrzahl)-Jahren in E.________ (Ortschaft) (aktuell an der K.________(Adresse)) die Gesundheitspraxis L.________, wo er homöopathische und phytotherapeutische Dienstleistungen anbietet. Vom ________ (Datum) bis am 20. Januar 2020 befand er sich auf der Therapeutenliste der Straf- und Zivilklägerin, womit er berechtigt war, gewisse Leistungen für anerkannte Therapieformen seiner Fachrichtung (Traditionelle Europäische Naturheilkunde, Homöopathie) über die Krankenzusatzversicherung Q.________ (Versicherung) der Straf- und Zivilklägerin abzurechnen.