04 001 071, Z. 107). Bezüglich der Tarife bestätigen alle Patienten, dass, obwohl die Rückforderungsbelege ab November 2018 andere Tarifziffern aufwiesen, die Behandlungsmethode nicht geändert habe bzw. ihnen nichts aufgefallen wäre (pag. 04 001 054, Z. 147; pag. 04 001 061, Z. 241 f.; pag. 04 001 073, Z. 184). O.________ führte zudem aus, der Beschuldigte habe die Repertorisation immer noch gemacht. Er habe nur gesagt, dass das System ändere (pag. 04 001 061, Z. 250).