es klingle dann wisse man, jetzt komme der nächste Patient und die Stunde sei um (pag. 04 001 053, Z. 92) und schildert, dass der Beschuldigte eine Patientenkarte in einem Schrank mit Hängeregister gehabt und sich schon immer einige Handnotizen gemacht habe (pag. 04 001 053, Z. 104 f.). Diese Handnotizen sind aktenkundig (vgl. pag. 05 001 012 ff.). Die ausgefallene Angabe von O.________, wonach der Beschuldigte ihr gegenüber gesagt habe, das Computerprogramm werde bereits von den Russen bei den Astronauten genutzt (pag. 04 001 057, Z. 50 f.), findet sich in der Leistungsbeschreibung des I.________(Marke) (pag. 04 001 039).