Widersprüchlich sind weiter die Aussagen des Beschuldigten, wonach er gegenüber den Patienten Rechnungen gestellt und mit der Krankenkasse nicht direkt zu tun gehabt habe (pag. 18 116, Z. 171 f.), aber in der gleichen Einvernahme angibt, die mehrheitliche Therapieform sei die Homöopathie gewesen, was die Straf- und Zivilklägerin gewusst habe, weshalb er anerkannt worden sei (pag. 18 117, Z. 192 f.). Zudem betonte der Beschuldigte von sich aus, er habe viel Weiterbildung und Kurse gemacht. Das sei obligatorisch gewesen für die Krankenkasse. Der Verband habe sie immer aufgefordert, Kurse zu machen, damit die Krankenkassen ihre Leistungen anerkennen würden (pag.