Hätte das Gespräch den wesentlichen Teil der Behandlung ausgemacht und wäre der I.________(Marke) nur ein Test gewesen, wäre zu erwarten, dass die Patienten dies auch so geschildert hätten. Auch hinsichtlich der konkreten Anzahl der von ihm durchgeführten Fernbehandlungen sagte der Beschuldigte widersprüchlich aus.