04 001 081). Dies, sowie die Angaben des Beschuldigten, er verwende den I.________(Marke) nur manchmal, das Gerät werde nur 10 Minuten eingesetzt (04 001 085, Z. 244 ff.) und sei lediglich ein Test (pag. 04 001 087, Z. 321 f.) bzw. eine Testmethode (pag. 04 001 087, Z. 322), stehen in diametralem Widerspruch zu den Aussagen der drei Patienten, welche alle unabhängig voneinander aussagten, der Beschuldigte arbeite bei jeder Behandlung mit dem Computerprogramm (vgl. Ziff. 12.3.5 hiernach).