Konsultation innerhalb von 2 Monaten in Rechnung gestellt. Ohne Anamnese- Gespräch erschliesse sich nicht, auf welcher Basis die umfangreichen Repertorisationen vollzogen würden und worauf eine Arzneimittelabgabe gestützt werde. Die Straf- und Zivilklägerin gab bekannt, eine solche Vorgehensweise weder als zweckmässig noch als wirtschaftlich zu erachten und stellte in Aussicht, in Zukunft derartige Rechnungen nicht mehr zu vergüten (pag. 04 001 045). 12.3.3 Rechnungen und Rückforderungsbelege Die Vorinstanz hat die Rechnungen, Rückforderungsbelege sowie eine Mahnung detailliert und korrekt dargestellt, weshalb vorab darauf verwiesen wird (pag.