(Versicherung) bzw. R.________ (Versicherung) der Straf- und Zivilklägerin, wonach komplementärmedizinische Behandlungen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein müssten, damit deren Kosten übernommen würden. Das Therapiekonzept, welches mit der Rechnung vorgelegt worden sei, lasse keine nachvollziehbare Therapieplanung erkennen. Der Beschuldigte habe drei Repertorisationen à 60 Minuten Dauer ohne Behandlung/Konsultation innerhalb von 2 Monaten in Rechnung gestellt.