Zudem bat die Straf- und Zivilklägerin den Beschuldigten, die genaue Bezeichnung der abgegebenen Präparate/Medikamente mit deren Inhaltsstoffen anzugeben. Weiter ist dem Schreiben ein Hinweis auf ein beiliegendes Merkblatt für die Rechnungsstellung zu entnehmen, welches allerdings nicht aktenkundig ist (pag. 04 001 044). Schliesslich ist ein Schreiben vom 13. November 2018 der Straf- und Zivilklägerin an den Beschuldigten in den Akten, wobei sich dessen (geänderte) Anschrift auch in der Therapeutenliste der Straf- und Zivilklägerin findet. Der Auszug aus der Therapeutenliste datiert vom 18. Juli 2019 (pag. 04 001 026).