15 dankt die Straf- und Zivilklägerin dem Beschuldigten dafür, dass er die versicherten Patienten vor Behandlungsbeginn entsprechend informiere (pag. 04 001 036). Weiter findet sich ein Schreiben vom 5. Februar 2013 der Straf- und Zivilklägerin an den Beschuldigten gerichtet, wiederum mit selbiger Adresse im Briefkopf, wie die Schreiben vom 26. Juni 2012 und 27. Juli 2012. Die Straf- und Zivilklägerin führte darin aus, immer wieder Rechnungen ohne genaue Angaben über die durchgeführten Therapieformen zu erhalten.