Damit sie ihre Leistungen abklären könne, benötige sie weitere Informationen über diese Behandlung. Sie ersuchte um Beantwortung der Fragen, was genau in dieser Behandlung gemacht werde, welche Leiden mit dieser Therapie behandelt würden, wer diese Behandlungen durchführe und welche Geräte benötigt würden, bis zum 10. Juli 2012 (pag. 04 001 043). Die angeschriebene Adresse, lautend auf den Beschuldigten, ist der Therapeutenliste der Straf- und Zivilklägerin zu entnehmen, der Auszug datiert vom 15. Juni 2012 (pag. 04 001 027).