erstattung der Behandlungskosten verlangen konnten. Unklar ist schliesslich, welchen Vorteil sich durch dieses Vorgehen für den Beschuldigten ergab. 12.3 Beweiswürdigung in concreto 12.3.1 Konkrete Funktion und Anwendung des I.________(Marke) Die Vorinstanz hat die Funktionsbeschreibungen des I.________(Marke) korrekt zusammengefasst, weshalb darauf verwiesen wird (pag. 04 001 039 f.; pag. 18 167 f., S. 13 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).