Mit diesem Vorgehen stellte der Beschuldigte inhaltlich unwahre Urkunden (Rückforderungsbelege) her um die C.________ über die tatsächlich erbrachten Leistungen zu täuschen respektive von der Versicherung nicht gedeckte Leistungen (Biodigitale Behandlungen, Fernbehandlungen und selbst hergestellte Arzneimittel) unter falscher Tarifziffer gleichwohl über die Zusatzversicherung Q.________ (Versicherung) der C.________ finanzieren zu lassen. Der Beschuldigte handelte dabei vorsätzlich und in der Absicht, sich bzw. seinen Patienten einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen und nahm dabei in Kauf, die C._____