11 lungsblätter der Gesundheitspraxis des Beschuldigten (pag. 05 001 012 ff.), die Abweisung des Gesuchs um Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung als Heilpraktiker des V.________ (Amt) des Kantons AB.________ (pag. 18 047 ff.) sowie die Aussagen des Beschuldigten (pag. 05 001 001 ff.; pag. 18 112 ff.) vor. Die Vorinstanz hat die objektiven und subjektiven Beweismittel zutreffend wiedergegeben und zusammengefasst; darauf kann verwiesen werden (pag. 18 160 ff., S. 6 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).