11. Beweismittel Als objektive und subjektive Beweismittel liegen der Kammer insbesondere die Strafanzeige der Straf- und Zivilklägerin vom 26. Mai 2020 mit Beilagen (pag. 04 001 001 ff. [insbesondere ein Auszug aus der Liste der seitens der Straf- und Zivilklägerin anerkannten Therapeuten (pag. 04 001 026)], die Bestätigung der Aufnahme im Verzeichnis der Straf- und Zivilklägerin als Naturarzt/Heilpraktiker (pag. 04 001 028), eine Bestätigung der Aufnahme des Beschuldigten in den AC.________ (Verein) (pag. 04 001 030), die Bestätigung der Ausbildung des Beschuldigten zum Naturarzt (pag.