7 7.2 Erwägungen der Kammer Dem Protokoll der erstinstanzlichen Hauptverhandlung ist zu entnehmen, dass die Verteidigung des Beschuldigten im Rahmen der Vorfragen den Gerichtspräsidenten anfragte, ob dieser bei der Straf- und Zivilklägerin zusatzversichert sei, was der Gerichtspräsident bejahte (pag. 18 055). Damit steht fest, dass der Beschuldigte und seine Rechtsvertretung ab diesem Zeitpunkt Kenntnis über die von ihnen geltend gemachte vertragliche Beziehung hatten. Jedoch ist weder dem erstinstanzlichen Protokoll der Hauptverhandlung (pag.