2. Zu einer Busse von CHF 12'000.00. Bei schuldhaftem Nichtbezahlen der Busse betrage die Ersatzfreiheitsstrafe 30 Tage; 3. Zur Bezahlung der Verfahrenskosten, bestehend aus: den Kosten der Voruntersuchung, ausmachend CHF 1'200.00, den Kosten des Einspracheverfahrens, ausmachend CHF 100.00, den Kosten der Hauptverhandlung (inkl. schriftlicher Begründung), ausmachend CHF 1'517.00 (inkl. Auslagen), den Kosten des Berufungsverfahrens, sowie einer Gebühr von CHF 300.00 für die schriftliche Berufungsführung durch die Staatsanwaltschaft.