6. Subeventualiter sei das angefochtene Urteil vom 03.06.2021 betreffend des Vorwurfes der Widerhandlung gegen das Gesundheitsgesetz des Kantons Bern aufzuheben und es sei der Beschuldigte schuldig zu sprechen und mit einer angemessenen Busse von CHF 500.-- zu bestrafen. 7. Es seien die Kosten des Verfahrens vor der Staatsanwaltschaft und dem kantonalen Wirtschaftsstrafgericht nach Ausgang des Berufungsverfahrens neu festzusetzen.