18 327) als auch die Straf- und Zivilklägerin mit Schreiben vom 22. Februar 2022 (pag. 18 329). Mit Verfügung vom 23. Februar 2022 wurde der Schriftenwechsel als abgeschlossen erachtet und der Entscheid im schriftlichen Verfahren in Aussicht gestellt (pag. 18 331 f.). 5. Anträge der Parteien Rechtsanwalt B.________ stellte und begründete für den Beschuldigten mit Berufungserklärung vom 22. Juli 2021 die folgenden Anträge (pag. 18 238; Hervorhebungen im Original): «I. Anträge 1. Es sei das angefochtene Urteil vom 03.06.2021 vollumfänglich aufzuheben und der Beschuldigte von Schuld und Strafe freizusprechen.