18.18 248 f.). Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte mit Eingabe vom 10. August 2021 die Abweisung der Beweisanträge der Verteidigung (pag. 18 273). Mit begründetem Beschluss vom 4. Oktober 2021 wurden die Beweisanträge abgewiesen, die entsprechenden Beweismittel aus den Akten entfernt und an den Beschuldigten retourniert (pag. 18 281 ff.).