3 aus der Homepage von Dr. med. F.________, das Merkblatt Nichtärztliche Alterna- tiv- und Komplementärmedizin im Kanton P.________, die FAQ Berufsausübungsbewilligung des Staates G.________ sowie ein Ausschnitt der Zeitung H.________ vom 4. Oktober 2012 zu den Akten zu erkennen, eventualiter sei ein naturwissenschaftliches Gutachten betreffend die Frage, ob die biodigitale Behandlung den Grund-sätzen der Homöopathie widerspreche, einzuholen (pag. 18 239; pag. 18.18 248 f.).