3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Die Verteidigung stellte mit Berufungserklärung vom 22. Juli 2021 namens und auftrags des Beschuldigen die Beweisanträge, es seien die der Berufungserklärung beiliegenden Beweismittel, namentlich die Videos «Homöopathie wirkt», «Homöopathie: Der Hokuspokus der Alternativmedizin» und «Homöopathie - Heilung oder Humbug?» sowie der Artikel zur Avogadrogrenze aus homöopedia.eu, ein Auszug