Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Busse von CHF 12'000.00. Bei schuldhaftem Nichtbezahlen der Busse beträgt die Ersatzfreiheitsstrafe 55 Tage. 2 3. Zur Bezahlung der Verfahrenskosten, bestehend aus den Kosten der Voruntersuchung: Gebühr CHF 1'200.00