Der angegebene Aufwand scheint grundsätzlich angemessen, wobei zufolge kürzerer Dauer der Berufungsverhandlung eine Kürzung um zwei Stunden erfolgt. Sodann erscheint die Kammer das Verfassen des Plädoyers, Rechtsabklärungen etc. vom 28. Oktober 2022 mit zehn Stunden als übersetzt, konnte die Verteidigung die Anträge und deren Begründung in grossen Teilen von der erstinstanzlichen Verhandlung übernehmen. Die Kammer erachtet daher einen Aufwand von gesamthaft 20 Stunden als angemessen. Die Kammer setzt die amtliche Entschädigung für das oberinstanzliche Verfahren demnach auf CHF 4’801.60 (inkl. Auslagen und MWST) fest.