30.3.6 Respektierung der Rechtsordnung Wie bereits ausgeführt, wurde der Beschuldigte bereits mehrfach und einmal einschlägig im Bereich der Körperverletzung, mithin der Delikte gegen Leib und Leben, verurteilt. Die immer wieder erneute Delinquenz im Bereich der Strassenverkehrsdelikte und der Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung zeigt eine deutliche Unbelehrbarkeit des Beschuldigten, die schweizerische Rechtsordnung zu respektieren.