Sodann erachtet die Kammer seine Aussagen, wonach er einen Führerausweis benötige, um eine Festanstellung zu erhalten, ebenfalls als nicht glaubhaft. Der Beschuldigte hat gemäss eigenen Angaben lediglich ein Unternehmen betreffend Festanstellung angefragt und hätte eine Mitwirkungspflicht aufzuzeigen, dass es ihm ohne einen Führerausweis nicht möglich ist, eine Festanstellung zu erhalten. Notorischerweise benötigt es zur Ausübung von J.________ nicht unbedingt einem Führerausweis, was aber offen gelassen werden kann, zumal der Beschuldigte eine solche Behauptung weder glaubhaft darstellt noch belegt.