selbständig gemacht und über diese wurde am 30. Oktober 2019 der Konkurs eröffnet (Auszug Zentrales Firmenregister). Der Beschuldigte arbeitet aktuell temporär zu 100%, wobei er nach einem Unfall am 5. Oktober 2022 und SUVA- Leistungen bis am 28. Oktober 2022, trotzdem die Berufungsverhandlung abwartete, um wieder arbeiten zu gehen. Seine Aussage, wonach er alles tue, um seine Schulden abzubauen (Verlustscheine von über CHF 80’000.00), erscheint der Kammer damit nicht als glaubhaft. Sodann erachtet die Kammer seine Aussagen, wonach er einen Führerausweis benötige, um eine Festanstellung zu erhalten, ebenfalls als nicht glaubhaft.