120 Tages-sätzen als Zusatzstrafe, resp. Teilzusatz und Gesamtstrafe verurteilt (pag. 532 ff.). Mit Verfügung der Stadt Bern, Einwohnerdienste, Migration und Fremdenpolizei (EMF) vom 29. Juni 2022 wurde der Beschuldigte im Sinne von Art. 96 Abs. 2 AIG verwarnt und der Widerruf der Niederlassungsbewilligung wurde angedroht (Akten EMF). Der Beschuldigte sieht seine Zukunft mit seiner Familie in H.________. Er schätze die Sicherheit, in welcher die Kinder aufwachsen würden. Zudem würden sie in der Schweiz eine gute Ausbildung geniessen. Da die Familie momentan finanziell schlecht dastehe, sei ein weiteres Kind zurzeit nicht beabsichtigt.