schildern zu einer Geldstrafe von acht Tagessätzen und einer Busse von CHF 500.00 und wegen Förderung der rechtswidrigen Ein-, Ausreise oder des rechtwidrigen Aufenthalts i.S. des BG über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration, wegen Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländer ohne Bewilligung i.S. des BG über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration, wegen wiederholter Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung i.S. des BG über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration und Nichtabgabe von Ausweisen und / oder Kontrollschildern zu einer Gelstrafe von