49 einer Busse von 1’050.00 verurteilt. Im Jahr 2018 wurde der Beschuldigte wegen einer groben Verletzung der Verkehrsregeln zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen, wegen Nichtabgabe von Ausweisen und / oder Kontrollschildern zu einer Geldstrafe von 16 Tagessätzen und wegen Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung zu einer bedingten Geldstrafe von 48 Tagessätzen mit einer Probezeit von zwei Jahren sowie einer Busse von CHF 1'080.00 verurteilt.