Im Jahr 2014 wurde er wegen einfacher Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen mit einer Probezeit von zwei Jahren und einer Busse von CHF 1'100.00 verurteilt. Im Jahr 2017 wurde er wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand zu einer bedingten Geldstrafe von 12 Tagessätzen mit einer Probezeit von vier Jahren und