Sie habe auch Freude an den Grosskindern und sehe diese aufwachsen. Gemäss Auszug aus dem Strafregister vom 17. Oktober 2022 wurde der Beschuldigte im Jahr 2013 wegen Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung zu einer bedingten Geldstrafe vom 60 Tagessätzen bei einer Probezeit von zwei Jahren und zu einer Busse von CHF 200.00 verurteilt. Im Jahr 2014 wurde er wegen einfacher Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen mit einer Probezeit von zwei Jahren und einer Busse von CHF 1'100.00 verurteilt.