Mit ihr hat er einen Sohn (geb. 28. Februar 2019) und eine Tochter (geb. 28. August 2020) und lebt gemeinsam mit seiner Familie in einer 5-Zimmer-Wohnung in E.________. Die Mutter des Beschuldigten lebt ebenfalls in der gemeinsamen Wohnung. Der Vater verstarb am 23. August 2018. Die Schwester des Beschuldigten lebt temporär ebenfalls in der gemeinsamen Wohnung. Weiter hat der Beschuldigte eine weitere Schwester, welche in K.________ wohnt. Die Muttersprache des Beschuldigten ist Albanisch und mit seiner Ehefrau spricht er ebenfalls Albanisch. Der Beschuldigte hat nie schwere Erkrankungen oder Unfälle gehabt.