44 Jeden Ausländer treffe es hart. Die Landesverweisung sei daher zwingend auszusprechen. Bei der Dauer seien die Vorstrafen und das vorliegende Verschulden zu berücksichtigen. Der Beschuldigte habe planmässig gehandelt, weshalb nicht nur das Minimum der Dauer ausgesprochen werden könne. Es seien acht Jahre Landesverweisung auszusprechen. Die Landesverweisung sei im SIS auszuschreiben.