43 sich stabilisiert. Er habe mit dem Drogenkonsum aufgehört und seit Februar 2020 sei er nicht mehr straffällig geworden. Er betreue nun seine zwei Kinder und komme für deren Unterhalt auf. Er sei Secondo, weshalb das öffentliche Interesse an einer Landesverweisung noch gewichtiger sein müsse. Der Beschuldigte habe eine besonders gute Vernetzung in der Schweiz. Es sei bundesrechtswidrig, wenn in der Schweiz geborene und hier verwurzelte Personen wegen eines leichten Schlages gegen einen Kopf des Landes verwiesen werden würden.