Zudem zeigen die bisherigen Taten, dass er sich nicht an Regeln und Gesetze hält und dass ihn auch Verwarnungen, Verlängerungen von Probezeiten und Widerrufe von bedingten Geldstrafen nicht an weiteren Straftaten gehindert haben. Weiter wurde er am 4. März 2014 wegen einfacher Körperverletzung, begangen am 19. Oktober 2013, und somit einschlägig wegen Körperverletzungsdelikten verurteilt. Er gab hierzu an, dass er in einer Diskothek nach Alkoholkonsum eine Person geschlagen habe (pag. 360 Z. 203 ff.).