Diese persönlichen Verhältnisse wirken sich neutral aus. Der Beschuldigte wurde in der Zeit von 2013 bis 2019 neunmal verurteilt, davon eine Strafe wegen einfacher Körperverletzung und mehrfache Vorstrafen wegen Nichtabgabe von Ausweisen und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung (pag. 532 ff.). Aufgrund seiner Vorstrafen ist die Strafe um vier Monaten zu erhöhen. Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Den Fusstritt hat der Beschuldigte sofort zugestanden und hat in seinen Aussagen auch bekräftigt, dass seine Tat unnötig war. Ihm ist hierfür ein Geständnisrabatt von fünf Monaten zu gewähren. Strafempfindlichkeit