Richtwert: 25 Strafeinheiten) eine Strafe von 25 Strafeinheiten als angemessen ansah. Beim der vorliegend zu beurteilenden Nichtabgabe der Kontrollschilder handelt es sich jedoch bereits um das fünfte Mal, dass der Beschuldigte trotz behördlicher Aufforderung Kontrollschilder nicht abgegeben hat. Im Hinblick auf die VBRS-Richtlinien, welche für die Nichtabgabe für das vierte Mal 25 Strafeinheiten vorsehen, erachtet die Kammer eine Strafe von 40 Strafeinheiten, mithin eine Strafe von 40 Tagen Freiheitsstrafe, als angemessen. Diese ist mit einem Asperationssatz von 2/3, folglich 30 Tagen Freiheitsstrafe, zu asperieren.