Der Beschuldigte wurde in den Jahren 2013 bis 2019 insgesamt neunmal zu Geldstrafen, bedingte und unbedingte, verurteilt. Darunter finden sich fünf Verurteilungen wegen Strassenverkehrswiderhandlungen, wobei der Beschuldigte am 28. Mai 2018, am 2. Mai 2019 und am 19. Juni 2019 verurteilt wurde, weil er trotz behördlicher Aufforderung Ausweise und/oder Kontrollschilder nicht abgab. Der Beschuldigte hat damit gezeigt, dass er sich mit der Ausfällung einer Geldstrafe nicht von weiteren Straftaten, mithin teilweise sogar einschlägigen, abhalten lässt.