strafe, sondern nur Geldstrafen erhalten. Er habe zuhause ein Messer behändigt und habe dem Opfer dann den Fusstritt verpasst. Es liege ein hohes Verschulden vor, 32 weshalb nicht nur von der minimalen bedingten Aussprache ausgegangen werden dürfe. Aufgrund des Tatvorgehens und der Vorstrafen seien damit 17 Monate unbedingt und der Rest mit einer Probezeit von fünf Jahren auszusprechen.