Daher sei auch für diese Delikte eine Freiheitsstrafe auszusprechen. Die Vorinstanz habe als Einsatzstrafe für die versuchte schwere Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von 42 Monaten angenommen, was angemessen sei. Der Beschuldigte habe das Opfer überraschend getreten, habe ihm keine Abwehrchance gelassen und habe in Kauf genommen, dass dieser mit dem Kopf gar auf der Treppe resp. Asphalt aufschlage. Es sei weiter zu berücksichtigen, dass ein Altersunterschied zwischen dem Beschuldigten und dem Opfer bestehe. Der Beschuldigte sei rund 20 Jahre jünger und damit fitter und stärker.