Daher handle es sich um ein leichtes Tatverschulden. Aufgrund der begangen Straftaten sei der Beschuldigte zu einer Geldstrafe von 135 Tagessätze zu verurteilen. Der Beschuldigte sei temporär erwerbstätig und verdiene ungefähr CHF 5'000.00 monatlich. Es könne erwartet werden, dass er auch weiterhin so viel verdiene. Er komme seinen Unterhaltspflichten gegenüber seiner Familie nach und habe Schulden, resp. Betreibungen im Umfang von CHF 50'000.00 bis 80'000.00. Der Tagessatz sei daher auf CHF 50.00 festzusetzen. Weiter fehle eine ungünstige Prognose, womit ein bedingter Strafvollzug gewährt werden könne.