30 bestand zudem die Gefahr, dass dieser seinen Kopf unglücklich an einer Treppenkante hätte anschlagen können, was zu schwerwiegenden Verletzungen hätte führen können. Indem der Beschuldigte trotz dieser Umstände mit einem unkontrollierten und in dieser Situation festmöglichsten (mittelstarken) Fusstritt gegen den Kopf trat, nahm er in Kauf, dass das Opfer sich schwer verletzte.