Der Beschuldigte bestätigte zwar zu wissen, was passieren könne, wenn man jemanden gegen den Kopf trete (pag. 66 Z. 60 f.), bestritt jedoch die Absicht, dem Opfer einen Schaden zuzufügen oder zu verletzen (pag. 66 Z. 61 ff.; pag. 70 Z. 228 f.).