Er habe gesehen, dass das Opfer auf der Treppe gesessen sei. Wer einem solchen Opfer gegen den Kopf trete, so dass dieses auf hartem Boden aufschlage – und wie hier auf den Hinterkopf neben eine Kante – nehme eine schwere Verletzung in Kauf. Insbesondere bei einem mittelschweren Tritt und der vorliegenden Bewegung, des Zustandes des Beschuldigten und des Opfers ohne Abwehrchancen. Dass nicht Schlimmeres geschehen sei, sei dem Zufall oder dem Glück zu verdanken. Die Voraussetzungen für die versuchte schwere Körperverletzung würden damit vorliegen, weshalb der Beschuldigte schuldig zu sprechen sei.